Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Reitschule am Gerott.
Sie gelten für die Teilnahme an unseren Kursen, Veranstaltungen und Angeboten, die über unsere Website gebucht oder per Anmeldeformular vereinbart werden.
Die AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen uns als Veranstalter und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mit Ihrer Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
§1 Allgemeines
1. Die Reitschule am Gerott ist ein Islandpferdehof. Das Wohl unserer Pferde steht an erster Stelle.
2. Wir bieten Reitstunden für Anfänger, Wiedereinsteiger und Fortgeschrittene ab 4 Jahren an.
3. Der Unterricht wird individuell auf den Ausbildungsstand und die persönliche Entwicklung des Reitschülers abgestimmt. Lerninhalte sind unter anderem:
- Grundlegender Umgang mit dem Pferd (Pflege, Aufhalftern, Führen)
- Erlernen des korrekten Sitzens und der verschiedenen Sitzformen
- Grundgangarten Schritt, Trab, Galopp sowie die Islandpferde-Gangart Tölt und Rennpass.
§2 Reitunterricht
1. Der Reitunterricht findet ganzjährig von Montag bis Freitag statt.
2. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der hessischen Schulfeien findet kein regulärer Unterricht statt.
3. Die Reitschule kann Unterricht aus wichtigem Grund (z.B. Unwetterwarnung, Krankheit) absagen. In diesem Fall wird die Reitstunde nachgeholt oder gutgeschrieben.
4. Unterrichtsformen:
- Gruppenunterricht:
- Im Rahmen eines Dauer-Abos, einmal wöchentlich, am festen Wochentag und Uhrzeit
- Dauer: ca. 45 Minuten
- Einzelunterricht:
- Buchbar einzeln oder als Dauer-Abo
- Dauer: ca. 30 Minuten
- Grundlagenunterricht (GLU)
- Dauer: 60 Minuten (Theorie und Praxis)
5. Reitschüler (gilt nicht für GLU) sollen 30 Minuten vor Beginn auf dem Hof sein, um eine pünktliche Vorbereitung und Pferdeversorgung sicherzustellen. Nach dem Unterricht erfolgt die Nachversorgung des Pferdes (ca. 20 Minuten).
§3 Absage
1. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Stunde erfolgen.
- Bei nicht oder verspätet abgesagten Stunden wid die volle Gebühr berechnet.
2. Bei rechtzeitiger Absage kann nach Verfügbarkeit eine Nachholstunde gewährt werden.
3. Nachholstunden müssen innerhalb des jeweiligen Halbjahres genommen werden:
- 1. Halbjahr: Bis einschließlich 30.06.
- 2. Halbjahr: Bis einschlielich 31.12.
Nach Ablauf des Halbjahres verfallen nicht genutzte Nachholstunden ersatzlos.
4. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Wochentage oder Uhrzeiten für Nachholstunden.
5. Bei längerfristiger Nichtteilnahme ist die Reitschule unverzüglich zu informieren, um eine individuelle Regelung zu treffen.
§4 Haftung
1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Die Reitschule und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden jeglicher Art, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
3. Es wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
4. Gesundheitsbeeinträchtigungen (körperlich oder geistig) sind der Reitschule vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen.
§5 Sicherheit
1. Jeder Reitschüler ist verpflichtet, einen Reithelm nach DIN EN 1384 zu tragen.
2. Pflichtausrüstung:
- Lange Hose (Reithose)
- Überknöchelhohe Schuhe mit Absatz (Reitstiefel oder Schuhe mit Chaps)
- Handschuhe
3. Reitschüler ohne vollständige Sicherheitsausrüstung können vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung und kein Nachholtermin.
§6 Gebühren Reitstunden
1. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
2. Reitstunden im Dauer-Abo werden monatlich im Voraus bezahlt und sind bis spätestens zum 1. des Monats auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Der monatliche Betrag ist fix, unabhängig von Ferien, Feiertagen oder krankheitsbedingt Ausfällen.
3. Einzelstunden sind vor der Reitstunde bar oder per Überweisung zu zahlen.
4. Gebühren für Kurse/Lehrgänge sind bei Anmeldung fällig. Rückerstattung nur, wenn der Kurs entfällt oder ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
5. Bei Zahlungsverzug ist die Reitschule berechtigt, den Schüler vom Unterricht auszuschließen.
§7 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Reitschulvertrag gilt für 6 Monate (Januar–Juni / Juli–Dezember) und verlängert sich automatisch, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. schriftlich gekündigt wird.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
- Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (Rechnungsdaten)
- Die Daten sind notwendig zur Vertragserfüllung.
2. Foto-/Videoaufnahmen können während des Unterrichts zu Werbezwecken (Website, Social Media, Aushänge) genutzt werden.
- Mit Anmeldung wir die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. A DSGVO angenommen.
- Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich.
3. Private Foto-/Videoaufnahmen auf dem Reitschulgelände sind nicht gestattet.